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Gesetzliche Anforderungen

Betreiber von öffentlichen und privaten Einrichtungen und Betriebsstätten sind für den einwandfreien Zustand der überwachungsbedürftigen und zyklisch zu prüfenden Anlagen und Betriebsmittel verantwortlich und haben dafür zu sorgen, dass diese einer ordnungsgemäßen Zustandskontrolle unterzogen werden.

Die
Prüfungen und Wartung wird unter anderem auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, der Prüfverordnung und diverser Gesetze, Regeln, Verordnungen, Normen und Richtlinien durchgeführt.

Die
Prüfungen und Wartung soll den Betreiber vor Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Anlagen und Betriebsmittel, schützen. Kommen Personen zu Schaden und kann die Unfallkasse nachweisen, dass Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten wurden, schließen sie eine Haftung aus. Gesetzlich verankert ist diese Vorschrift im siebten Sozialgesetzbuch SGB VII.
Prüfungen

Zu den prüf- und wartungspflichtigen Anlagen und Betriebsmitteln gehören unter anderem (mit einer Auswahl der dafür gültigen Verordnungen, Vorschriften und Normen):

Bildercollage
- Sicherheitsbeleuchtung gemäß DIN VDE 0108/10.89
- Feststellanlagen gemäß "Richtlinien für Feststellanlagen"
des DIBT Berlin
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gemäß ArbStättV und
DIN 18232
- Lüftungsanlagen gemäß AMEV Richtlinien
- Öltanks gemäß VaWs §23
- Blitzschutz gemäß VDE 0185