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Gesetzliche
Anforderungen
Betreiber von öffentlichen
und privaten
Einrichtungen und Betriebsstätten
sind für den einwandfreien Zustand der überwachungsbedürftigen
und zyklisch zu prüfenden Anlagen und Betriebsmittel verantwortlich
und haben dafür zu sorgen, dass diese einer ordnungsgemäßen
Zustandskontrolle unterzogen
werden.
Die Prüfungen
und Wartung
wird unter anderem auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, der Prüfverordnung
und diverser Gesetze, Regeln, Verordnungen, Normen und Richtlinien
durchgeführt.
Die Prüfungen
und Wartung
soll den Betreiber vor Haftung bei Unfällen, verursacht
durch defekte Anlagen und Betriebsmittel, schützen. Kommen
Personen zu Schaden und kann die Unfallkasse nachweisen, dass
Unfallverhütungsvorschriften
nicht eingehalten wurden, schließen sie eine Haftung aus.
Gesetzlich verankert ist diese Vorschrift im siebten Sozialgesetzbuch
SGB VII. |
Prüfungen
Zu den prüf-
und wartungspflichtigen
Anlagen und Betriebsmitteln gehören unter anderem
(mit einer Auswahl der dafür gültigen Verordnungen,
Vorschriften und Normen):
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Sicherheitsbeleuchtung
gemäß DIN VDE 0108/10.89 |
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Feststellanlagen
gemäß "Richtlinien für Feststellanlagen"
des DIBT Berlin |
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Rauch-
und Wärmeabzugsanlagen gemäß ArbStättV
und
DIN 18232 |
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Lüftungsanlagen
gemäß AMEV Richtlinien |
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Öltanks
gemäß VaWs §23 |
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Blitzschutz
gemäß VDE 0185 |
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